Personalplanung

Personalplanung
Per|so|nal|pla|nung, die (bes. Wirtsch.):
Einplanung von Personal (a).

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Personalplanung,
 
Gesamtheit der Maßnahmen, die der zukünftigen, quantitativen, qualitativen, zeitlichen und örtlichen Bereitstellung des zur unternehmerischen Leistungserstellung benötigten Personals dienen in Abhängigkeit von der Absatz-, Produktions-, Investitions- und Finanzplanung. Nach Orientierung an den personalwirtschaftlichen Funktionen unterscheidet man Personalbedarfs-, -beschaffungs-, -einsatz-, -entwicklungs- und -freisetzungs- sowie die Personalkostenplanung. In jüngerer Zeit berücksichtigt die Personalplanung vermehrt betriebspsychologische Erkenntnisse. Die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung an der Personalplanung, v. a. an der Bestimmung des gegenwärtigen und künftigen Personalbedarfs sowie den sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen in Form eines Informations- und Beratungsrechts des Betriebsrats, regelt § 92 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz.

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Per|so|nal|pla|nung, die (bes. Wirtsch.): Einplanung von ↑Personal (a).

Universal-Lexikon. 2012.

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